In Weiterbildung

Vergangenen Monat habe ich am Seminar „Keine Angst vor dem Formulardschungel im Exportgeschäft“ bei der IHK Nordschwarzwald teilgenommen.

Im Seminar habe ich gelernt, wie ich mit verschiedenen Exportformularen, Warenverkehrsbescheinigungen und außenwirtschaftlichen Dokumenten umzugehen habe, da bei diesen höchste Anforderungen gelten.

Zuerst  ging es um die verschiedenen Rechnungen, die im Auslandsgeschäft auf einen zukommen, wie man diese am besten und sorgfältigsten bearbeitet. Der nächste Punkt war der Warenverkehr mit Drittländern, denn dieser bedeutet doppelte Sorgfältigkeit, da die Drittländer nicht der EU angehören und andere Standards haben.

Ein sehr interessanter Punkt war das Bearbeiten von Ursprungszeugnissen und dem Carnet A.T.A. sowie die verschiedenen Warenverkehrsbescheinigungen wie EUR.1, EUR-MED, A.TR.

Die Warenverkehrsbescheinigung „EUR.1“ ist für den Warenverkehr mit den Staaten, mit denen die Europäische Gemeinschaft Präferenzabkommen abgeschlossen hat bei einer Wertgrenze von über 6.000 EUR, anwendbar.

Die „EUR-MED“ ist fast identisch mit der „EUR.1“, außer dass diese Warenverkehrsbescheinigung nur für die Pan-Euro-Med-Kumulierungszone ausgestellt werden kann. Zwischen der Europäischen Union, den EFTA-Staaten und dem Mittelmeerraum wurde eine große Freihandelszone geschaffen, die man Pan-Euro-Med-Kumulierungszone nennt.

Die „A.TR“ wird ausschließlich im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei angewandt. Die Ware kann unabhängig vom Ursprung ohne Zoll gehandelt werden.

Durch das Seminar wurde mir die Angst vor dem Formulardschungel genommen und ich kann diesem jetzt selbstsicher gegenüberstehen. Ich freue mich auf weitere tolle Seminare, von denen ich euch dann berichten werde.

Euer Manuel

Bildnachweis: Privat

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