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Hallo zusammen, heute erkläre ich Euch, warum eine Probezeit im Berufsausbildungs- und Arbeitsvertrag vereinbart wird.

Warum wird eine Probezeit vereinbart?

Ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt in der Regel mit einer Probezeit nach § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die Vereinbarung einer kürzeren oder längeren Frist ist unwirksam. Die Dauer der Probezeit wird im Berufsausbildungsvertrag eingetragen.

Die Probezeit dient vor allem dazu, dass sich der Ausbilder und der Auszubildende gegenseitig kennenlernen. Die Probezeit ist eine Bedenkzeit für den Auszubildenden, ob er die richtige Entscheidung bei seiner Berufswahl getroffen hat und für den Ausbilder, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist und sich in das Betriebsgeschehen einpasst.

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Grund und ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Solltet Ihr noch Fragen haben, schreibt uns doch einfach. Wir würden uns sehr über Euer Interesse freuen.

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